Zur unverzüglichen Ausführung von hoheitlichen Aufgaben, die keinen Zeitverlust erlauben, haben die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und vielen andern Hilfsorganisationen im Straßenverkehr ein sogenanntes Wegerecht. Wenn die Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen (blaue Kennleuchte, Einsatzhorn) unterwegs sind, so haben alle anderen Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn zu schaffen.
Sehen Sie also ein Einsatzfahrzeug auf dem Weg zum Einsatzort, so machen Sie unverzüglich die Straße frei und blinken Sie zum Fahrbahnrand. So kann der Fahrer des Einsatzfahrzeuges erkennen, dass sie ihm Platz machen. Achten Sie dabei aber auch auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, so dass beispielsweise nicht zwei Fahrzeuge in einer engen Straße direkt nebeneinander stehen bleiben und sich anschließend niemand mehr traut diese Position zu verlassen. Stehen Sie an einer roten Ampel, so können sie auch mit größter Vorsicht in die Kreuzung einfahren oder auf die Verkehrsinsel ausweichen, um dem Einsatzfahrzeug eine freie Fahrt zu ermöglichen.
Auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen ist eine Rettungsgasse zu bilden und das bereits bei zähfließendem Verkehr. Bleiben Sie an ihrem Fahrzeug, um dieses im Bedarfsfall sofort bewegen zu können. Rettungsgassen werden immer zwischen dem ganz linken und dem Fahrstreifen rechts daneben gebildet. Die Strafen für nicht gebildete Rettungsgassen oder gar die unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse sind in den letzten Jahren nicht umsonst drastisch erhöht worden, da es immer wieder uneinsichtige Verkehrsteilnehmer gibt. Und auch wenn die ersten Einsatzfahrzeuge bereits passiert haben, muss die Rettungsgasse erhalten bleiben, um nachrückenden Kräften mit weiterer Ausrüstung oder weiteren Löschmitteln die Anfahrt zu ermöglichen.
Bedenken Sie immer, Sie könnten derjenige sein, der am Anfang der Staus Hilfe benötigt. Wenn Sie die Rettungsgasse nicht freihalten, wird es wahrscheinlich sogar noch länger dauern, bis der Stau sich wieder auflöst.